Spanien: Verpflichtender Mediationsversuch

Veröffentlicht am 1. Mai 2025 um 13:21

Seit dem 3. April 2025 gilt in Spanien eine Justizreform, die erheblich Einfluss auf das Verfahren in Zivil- und Handelsstreitigkeiten nimmt. Eine Schlüsseländerung: Bevor ein Gerichtsverfahren angestrebt wird, muss künftig ein Versuch unternommen werden, den Konflikt durch Mediation oder alternative Streitbeilegung (ADR) außergerichtlich zu lösen. Parallel dazu wurden auch die Regeln zu den Prozesskosten überarbeitet – wer ohne berechtigten Grund keinen Einigungsversuch unternimmt, kann zukünftig mit Kostenfolgen rechnen.

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Diese Reform zielt darauf ab, Gerichte zu entlasten, Prozesse zu beschleunigen und die Kosten für alle Beteiligten zu senken. Sie zeigt, dass Mediation nicht nur ein angenehmes Zusatzangebot ist, sondern zunehmend eine notwendige Form der Konfliktlösung. Gerade bei Unternehmensnachfolgeprozessen, in denen Emotionen, Erwartungen und rechtliche Komplexität aufeinandertreffen, kann ein verpflichtender Mediationsteil dazu beitragen, langwierige und teure Konflikte zu vermeiden.

Für Unternehmen liegt hier eine wichtige Lehre: Wer frühzeitig auf Mediation setzt, kann nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern auch Vertrauen und Stabilität im Team sichern. Konfliktklar kann Sie dabei unterstützen, Mediation von Anfang an als strategisches Werkzeug zu nutzen – sei es durch Beratung, Moderation oder konkrete Konfliktprävention.

Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, wie Ihr Unternehmen von einem solchen Ansatz profitieren kann oder welchen Stellenwert Mediation in Ihrem Nachfolgeprozess haben kann – sprechen Sie uns gerne an.